Leitgedanke: „Anstrengen lohnt sich“ Die Grundlagen der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz und in der Verordnung über  den Bildungsgang in der Grundschule verankert. Grundsätzlich orientiert sich die  Leistungsbewertung an den verbindlichen Anforderungen und Kompetenzerwartungen der  Richtlinien und Lehrpläne und am erteilten Unterricht. Auch die individuelle  Lernentwicklung der einzelnen Kinder findet dabei Berücksichtigung.   Als Leistung werden demnach nicht nur die Ergebnisse des Lernprozesses zu einem  bestimmten Zeitpunkt gewertet, sondern auch die Anstrengungen und Lernfortschritte,  die zu den Ergebnissen geführt haben. Die verbindlichen Anforderungen und  Kompetenzerwartungen gewinnen dabei im Laufe der Grundschulzeit immer mehr  Bedeutung und sind letztendlich die entscheidende Grundlage für die Empfehlungen der  Grundschule beim Übergang in die weiterführenden Schulen.   In die Leistungsbewertung fließen alle von dem Schüler in Zusammenhang mit dem  Unterricht erbrachten Leistungen ein. Dazu gehören schriftliche Arbeiten und sonstige  Leistungen wie mündliche und praktische Beiträge sowie gelegentliche kurze schriftliche  Übungen. Ebenso berücksichtigt werden den Unterricht vorbereitende und ergänzende  Leistungen. Ausgehend von den Richtlinien und Lehrplänen wurde ein Konzept im Kollegium entwickelt.  Dieses gilt für alle Klassen unserer Schule und ermöglicht ein einheitliches und vor allem  transparentes Verfahren, das den Lehrern Kriterien an die Hand gibt und sofern möglich,  eine Vergleichbarkeit der Leistungsbewertung schafft. Die Kriterien der  Leistungsbewertung in den einzelnen Unterrichtsfächern werden den Schülern und Eltern   transparent gemacht.